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Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen: Ausschreibung 2024 gestartet

BFE. Seit dem 6. November 2023 können Anträge für Projekte und Programme eingereicht werden. Gesuche für Projekte mit einem Förderbeitrag bis maximal zwei Millionen Franken können zwischen 6. November 2023 und 3. November 2024 zu einem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Anträge für Projekte mit Förderbeiträgen zwischen zwei und sechs Millionen Franken müssen bis am 12. April 2024 online übermittelt werden. Die Eingabefrist für Programmgesuche läuft bis am 29. April 2024.

Im Ausschreibungsjahr 2024 stehen insgesamt maximal 70 Millionen Franken für Projekte und Programme zur Verfügung, davon maximal 20 Millionen Franken für die Projekte mit Förderbeiträgen von mehr als zwei Millionen Franken. Finanziert werden diese Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds.

Projektausschreibung 2024 mit zwei unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Projekte

Wie 2023 können im Rahmen der Ausschreibung 2024 Anträge für Projekte mit mehr als zwei Millionen Franken an Fördermitteln eingereicht werden. Dafür stehen insgesamt 20 Millionen Franken zur Verfügung. Teurere Stromsparprojekte werden dadurch wirtschaftlicher und können realisiert werden. Bei diesen teureren Projekten kann es sich um eine grosse Stromsparmassnahme in einem Unternehmen handeln (z.B. Energieoptimierung einer grossen Produktionsanlage) oder um mehrere gleichartige kleinere Stromsparmassnahmen, die zu einem Projekt gebündelt werden (z.B. Energieoptimierung der Beleuchtungsanlagen an 10 verschiedenen Standorten eines Unternehmens). Die entsprechenden Gesuche müssen bis am 12. April 2024 eingereicht werden und nehmen an einem gemeinsamen wettbewerblichen Auswahlverfahren teil. Die Antragstellenden werden voraussichtlich Mitte Juli 2024 über den Förderentscheid informiert.

Für Projekte mit Förderbeiträgen bis maximal zwei Millionen Franken können die Gesuche weiterhin zu einem beliebigen Eingabetermin komplett webbasiert und papierlos übermittelt werden. Im Idealfall erhalten die Antragstellenden den Förderentscheid bereits vier Wochen nach der Eingabe. Die Eingabefrist endet am 3. November 2024.

Programmausschreibung 2024 sucht ein zweites Mal ein nationales Beleuchtungsprogramm

Ebenfalls wiederholt wird im Rahmen der Ausschreibung 2024 die Ausschreibung eines nationales Beleuchtungsprogrammes. Das erste nationale Beleuchtungsprogramm «Lightbank» wurde im Herbst 2022 gestartet und hat bereits viele Beleuchtungsmassnahmen unterstützt. Das Nachfolgeprogramm soll einen nahtlosen Übergang gewährleisten. Für das neue Beleuchtungsprogramm können wiederum zwischen sechs und zehn Millionen Franken an Fördermitteln betragt werden. Das nationale Beleuchtungsprogramm soll die Fördermittelempfänger bei der sorgfältigen Planung und Inbetriebnahme einer hocheffizienten Sensorik für die neuen Beleuchtungsanlagen unterstützen.

Wettbewerbliche Ausschreibungen: Das Förderinstrument im Überblick

Mit den Wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht umgesetzt würden. Dabei kommen zwei verschiedene Fördermechanismen zur Anwendung: Bei den Projekten fliessen die Förderbeiträge direkt an das Unternehmen, das die Massnahme umsetzt. Bei den Programmen werden die Fördermittel von einem "Dritten", dem sogenannten Programmträger (z.B. Branchenverband, Ingenieurbüro oder EVU), an die teilnehmenden Unternehmen und Haushalte ausbezahlt. Unterstützt werden diejenigen Projekte und Programme, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen. Für die Abwicklung ist die Firma CimArk SA in Sitten im Auftrag des Bundesamts für Energie verantwortlich.


Adresse für Rückfragen

ProKilowatt, Geschäftsstelle für Wettbewerbliche Ausschreibungen
c/o CimArk SA, 1950 Sitten, 058 332 21 42

Simone Hegner, Fachspezialistin BFE Wettbewerbliche Ausschreibungen, 058 460 53 24

Medienstelle BFE, Tel. 058 460 81 52

Source: BFE

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