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UVEK legt WACC für Stromnetze für das Tarifjahr 2026 fest

BFE.  

Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital).

Der Bundesrat hat Mitte Februar 2025 in der Stromversorgungsverordnung eine neue Berechnungsmethode für den WACC festgelegt. Nach Konsultation der ElCom setzt das UVEK den WACC für das Tarifjahr 2026 auf 3,43% fest (Tarifjahr 2025: 3,98%). Dadurch sinken die Netznutzungserlöse im Jahr 2025 um rund 124 Millionen Franken, was sich dämpfend auf die Strompreise auswirkt.


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Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE, 058 462 56 75

Source: BFE

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