BFE. Mit dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze («Strategie Stromnetze») gelten seit 2019 neue Rahmenbedingungen für den rascheren und koordinierten Ausbau der Stromnetze in der Schweiz. Die Situation bleibt dennoch herausfordernd. Ein Grossteil der Leitungen im Übertragungsnetz der Schweiz erreicht in den nächsten Jahrzehnten das Ende ihrer technischen Lebensdauer und muss deshalb erneuert werden. Zudem dauern die Bewilligungsverfahren oft zu lang. Das bremst den Netzausbau, der für die zunehmende Elektrifizierung unserer Energieversorgung nötig ist.
Insgesamt führt dies zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, die oftmals viele Jahre dauern. Der Bundesrat will die Bewilligungsverfahren deshalb weiter beschleunigen, damit die Netze rasch ausgebaut und den steigenden Anforderungen gerecht werden können.
Wichtigste Elemente der Vorlage
Das revidierte Elektrizitätsgesetz (Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen) bringt klare Kriterien für den Entscheid zur Übertragungstechnologie im Übertragungsnetz. Künftig soll im Übertragungsnetz ein Freileitungsgrundsatz gelten. Verkabelungen müssen nur dann geprüft werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies etwa, wenn eine Freileitung den Schutz vor nichtionisierender Strahlung beeinträchtigen würde oder den Schutz von Objekten, die gemäss Natur- und Heimatschutz von nationaler Bedeutung sind. Durch den Freileitungsgrundsatz sinken zudem die Kosten für den Netzausbau, was die Endverbraucherinnen und Endverbraucher finanziell entlasten wird.
Der Ersatz von bestehenden Leitungen auf dem bisherigen Trassee soll künftig ohne Sachplanverfahren erfolgen. Dies aber weiterhin unter Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Lärm. Auch für Transformatorenstationen im Niederspannungsnetz soll neu ein vereinfachtes und damit rascheres Verfahren angewendet werden.
Das Interesse an der Realisierung von neuen Anlagen des Übertragungsnetzes soll anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Ausserdem sollen die Kantone künftig zu Plangenehmigungsgesuchen innerhalb eines Monats Stellung nehmen. Für Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz ist künftig kein bundesinternes formelles Differenzbereinigungsverfahren vorgesehen. Die betroffenen Stellen werden jedoch weiterhin angehört. Eidgenössische Gerichte sollen künftig über Einsprachen gegen Plangenehmigungen für Netzprojekte im Übertragungsnetz oder für Leitungen, die Anlagen von nationalem Interesse erschliessen, innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss des Schriftenwechsels entscheiden.
Weitere Beschleunigung
Parallel prüft das UVEK mögliche Anpassungen auf Verordnungsstufe, die ebenfalls zu einer Beschleunigung beitragen können. Dazu gehören beispielsweise Optimierung des Sachplanverfahrens. Das UVEK wird dem Bundesrat gegen Ende 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
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