«Can't be done, doesn't exist.»

Markus Richter, Senior Manager

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Bundesrat passt WACC im Strombereich an

BFE.  

Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird vom UVEK in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz jährlich festgelegt, dem so genannten WACC. Er soll einerseits genügend Anreize für Investitionen in die Stromnetze bieten, andererseits jedoch keine ungerechtfertigt hohe Rendite für die Kapitalgeber abwerfen. Seit längerem wird kritisiert, dass die geltende Berechnungsmethodik insbesondere in Tiefzinsphasen eine zu hohe Verzinsung gewähre.

Neue Berechnungsmethodik

Der Vorschlag für eine angepasste Berechnungsmethodik für den WACC war von Juni bis Oktober 2024 in der Vernehmlassung. Trotz genereller Zustimmung gab es auch Kritik an der neuen Methodik und am Zeitpunkt der Einführung. Der Bundesrat hält grundsätzlich an seinem Vorschlag fest, da der WACC mit der neuen Methodik ausreichend risikogerecht sein wird. In Tiefzinsphasen sinkt der WACC stärker als bisher. Dennoch schwankt er in Hoch- und Tiefzinsphasen nicht zu extrem, so dass es für Investoren auch in ausserordentlichen Zinsphasen Planungssicherheit geben wird.  

Stromverbraucher werden finanziell entlastet

Gemäss der bisherigen Berechnungsmethode liegt der WACC für das Tarifjahr 2025 bei 3,98%. Mit der neuen Berechnungsmethodik beträgt er für das Tarifjahr 2026 3,43%. Die Anpassung entlastet Haushalte und Unternehmen unter den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2026 (Stand der Berechnungen vom Januar 2025) um 124 Millionen Franken pro Jahr (Reduktion des Stromnetztarifs um 0.22 Rp./kWh). Durch die neue Berechnungsmethodik ändert sich auch der WACC der Förderbeiträge für Erneuerbare Energien und die Marktprämie geringfügig: Geothermie -0,11%, Windkraft -0,06%, Marktprämie für die Grosswasserkraft, Gross- und Kleinwasserkraft, alpine Photovoltaik sowie Biomasse -0,01% und allgemeine Photovoltaik +0,16%.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE, +41 58 462 56 75

Source: BFE

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