BFE. Der Bundesrat stärkt mit verschiedenen Massnahmen die Energieversorgung der Schweiz im Winter. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und auch Notstromgruppen, die zu einem virtuellen Reservekraftwerk gepoolt werden, das bis zu einer Leistung von insgesamt rund 280 MW ausgebaut werden soll.
Die Pooler sind von Swissgrid zertifiziert und bündeln (aggregieren) die Notstromaggregate, die von ihren Besitzerinnen und Besitzern freiwillig gegen eine Entschädigung zur Verfügung gestellt werden. Diese Energiereserve kann von Swissgrid per Fernsteuerung bei Bedarf abgerufen werden.
Interessierte Besitzerinnen und Besitzer von Notstromaggregaten mit mindestens 750 kW Leistung und weiteren technischen Voraussetzungen gemäss «Produktdatenblatt Produzent: «Notstromgruppe für die Winterreserve» für die Winter 2023 bis 2026 (siehe Link) können sich bei einem der Pooler anmelden (siehe Webseiten der Pooler unter Links). Der Pooler kümmert sich dann um alle weiteren Schritte inklusive der vertraglichen Details. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat zu diesem Zweck Standardverträge zwischen Poolern und Produzenten freigegeben, damit die Bedingungen für alle Teilnehmenden möglichst gleich sind.
Adresse für Rückfragen
Medienanfragen BFE: Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE, 058 462 56 75
Technische Anfragen Notstromgruppen BFE: winterreserve@bfe.admin.ch