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Albert Röstis Angst vor den Fischern

NZZ.

David Biner, Bern

Eine einzige Stimme im Nationalrat war ausschlaggebend, um die Energievorlage zu emotionalisieren – und ins Wanken zu bringen. Mit 95 zu 94 Stimmen beschloss die grosse Kammer in der letzten Frühlingssession, die Erhöhung der Restwassermengen zu sistieren. SVP, FDP und Mitte waren grossmehrheitlich dafür, GLP, SP und Grüne geschlossen dagegen. Nach dem hauchdünnen Entscheid standen erste Referendumsdrohungen der Fischer und Umweltverbände im Raum.

Restwasser ist die Wassermenge, die nach einer Wasserentnahme zur Turbinierung im natürlichen Flussbett verbleibt. Weniger Restwasser heisst mehr Strom. Weniger Restwasser heisst aber auch weniger aquatische Biodiversität. Was hat Priorität: eine höhere Stromproduktion oder der Umweltschutz?

Die zuständige Kommission des Ständerats hat sich nun in der angehenden Differenzbereinigung dieser ewigen Gretchenfrage der Energiepolitik erneut angenommen – und den Entscheid des Nationalrats gekippt. Bestehende Wasserkraftanlagen müssen sich demnach an die strengen Vorschriften des Gewässerschutzgesetzes halten, wenn sie neu konzessioniert werden. Der Kommissionsentscheid fiel mit 8 zu 5 Stimmen klar aus. Gemäss Konstellation dürften die Mitglieder der SVP ausschlaggebend gewesen sein, die Partei des Energieministers also.

Ein Minusgeschäft

Albert Rösti fürchtet das Referendum der Fischer und der Umwelt-Lobby, weil das langwierige Geschäft auch die Ausbauziele der Stromproduktion für die Energiewende tangiert und er sich hier keine Zusatzschlaufen erlauben will. In der Vorlage sind auch die 15 Wasserkraftprojekte des runden Tischs verpackt. Stromwirtschaft, Umweltverbände sowie Kantone haben sich auf diese verständigt – auch unter der Bedingung, an den Restwasservorschriften keine Abstriche zu machen. Nun steckt Rösti aber in den Sachzwängen der Energiepolitik seiner Vorgängerinnen fest.

Er, der mit dem Ziel angetreten ist, die Stromproduktion auszubauen, muss sich jetzt mit einem energiepolitischen Nullsummenspiel, ja mit einem Minusgeschäft zufriedengeben. Mitte-Nationalrat Nicolo Paganini hatte dem neuen Bundesrat in der Frühlingssession vorgerechnet, dass der vom runden Tisch dazugewonnene Strom (jährlich 0,5 Terawattstunden) gleich wieder weg ist, wenn die Restwasservorschriften nicht sistiert werden (Verlust von jährlich – je nach Schätzung – zwischen 1,9 und gegen 4 Terawattstunden).

Bei den Projekten des runden Tischs spreche man immer von 2 Terawattstunden, sagte Paganini, aber das betreffe lediglich die Speicherleistung. «An effektivem Zubau, also an zusätzlicher Jahresproduktion, bringen die Projekte des runden Tischs nur etwa 0,5 Terawattstunden. Das heisst, wir müssen viermal die Produktion der Projekte des runden Tischs kompensieren, wenn die verschärften Restwasservorschriften so umgesetzt werden.» Kommt dazu, dass die Abmachungen des runden Tischs nicht verbindlich sind. Die Natur- und Umweltverbände können also selbst noch den spärlichen Zubau von jährlich 0,5 Terawattstunden bekämpfen.

Kommission hat Bedenken

Rösti, der die Zahlen aus seiner Zeit als Nationalrat bestens kennt, versuchte Paganini, aber auch seine eigene Partei mit Berichten zu vertrösten. Er will seine Leute im Departement prüfen lassen, «wie wir die Bedürfnisse der Ökologie, was das Restwasser anbelangt, mit einem möglichst geringen Verlust hinsichtlich der Stromproduktion in Einklang bringen können». Da ist sie wieder, die Gretchenfrage, und Rösti möchte sie lieber von seinen Beamten beantwortet haben als vom Volk bei einer drohenden Referendumsabstimmung.

Für die ständerätliche Kommissionsmehrheit ist jedenfalls klar, dass die vom Nationalrat vorgeschlagene Bestimmung, die Restwasservorschriften zu sistieren, «verfassungsrechtlich fragwürdig» sei. Dem Vernehmen nach stützt sie sich dabei auf ein Papier des Bundesamts für Justiz (BJ). Dieses wurde bereits bei der Debatte um den dringlichen Ausbau alpiner Solar-Grossanlagen konsultiert. Im Spannungsfeld zwischen dem Umweltschutz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte das BJ vermehrt die Rolle der De-facto-Verfassungsgerichtsbarkeit einnehmen. Jedenfalls dann, wenn die Mehrheiten knapp und die Vorlagen emotional werden

Source: NZZ.

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