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Peter Maritz, Senior Manager

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ABB führte Ermittler in die Irre

Tagesanzeiger.   Als die Ermittler der US-Bundespolizei FBI und des US-Justizministeriums im Dezember 2022 ihre Strafe verkünden, sollte das Kohlekraftwerk Kusile im südafrikanischen Mpumalanga eigentlich längst fertig sein. Seit 2008 baut der südafrikanische Staatskonzern Eskom an dem Kraftwerk, das irgendwann eines der grössten der Welt sein soll.

Doch die US-Ermittler interessieren sich nicht für den schleppenden Baufortschritt, sondern für einen Korruptionsfall in Kusile: Deutsche Mitarbeiter des Schweizer Industriekonzerns ABB sollen den damaligen Chef von Eskom geschmiert haben, um an einen Teilauftrag beim Kraftwerksbau zu kommen. Im Dezember 2022 gibt ABB den reuigen Sünder, legt ein Geständnis ab und stimmt zu, als Strafe 315 Millionen Dollar zu zahlen. Es hätte das Ende einer für ABB ziemlich teuren Affäre sein können.

Staatsanwaltschaft mit falschen Informationen versorgt

Doch die Geschichte, die in Südafrika beginnt und dann nach Washington, Zürich, Mannheim und vor das Arbeitsgericht der deutschen Kleinstadt Minden führt, holt den Schweizer Weltkonzern nun wieder ein. Bislang vertrauliche Dokumente zeigen erstmals, dass ABB offenbar doch nicht so kooperativ und einsichtig war, wie der Konzern immer behauptet hat.

Im Gegenteil: Hunderte Seiten aus der bislang geheimen Ermittlungsakte legen nahe, dass der Konzern Daten und Dokumente zurückhielt und die deutsche Staatsanwaltschaft mit Falschinformationen versorgte. Das wirft die Frage auf, ob so das Ausmass und die tatsächlich Verantwortlichen für den Bestechungsskandal verschleiert werden sollten.

Laut ABB sollen nur ein paar Mitarbeiter auf der mittleren Managementebene von der mutmasslichen Bestechung gewusst haben. Die deutschen Behörden wollen ihr Verfahren gegen ABB nun trotz zweifelhafter Dokumente einstellen – und zwar voraussichtlich ohne Strafe.

Den Ermittlungsbehörden nur einen Teil der Dokumente gegeben

Dabei unterlief dem Weltkonzern ein womöglich folgenschwerer Fehler. Vor dem Arbeitsgericht von Minden klagt einer der ehemaligen ABB-Mitarbeiter, die für die Bestechung in Südafrika verantwortlich sein sollen, gegen seinen Rauswurf. Und er verlangt, dass ABB ihm seine Mails, Dokumente und andere Daten herausgeben soll. Doch das will der Schweizer Konzern verhindern und lässt eine Anwaltskanzlei im April 2023 begründen, warum das Gericht die Herausgabe der Daten ablehnen soll.

Unter anderem heisst es auf Seite 15 der Klageerwiderung: «Die Strafverteidiger der Beklagten hatten damals anhand unterschiedlicher Kriterien eine Vorauswahl getroffen und der Staatsanwaltschaft Mannheim im Rahmen der Kooperation nur einen Teil des gesammelten Datensatzes zur Verfügung gestellt.» Die Beklagte ist in diesem Fall ABB.

«Das Bereitstellen dieser Informationen würde die entwickelte Verteidigungsstrategie offenlegen und damit die Position der Beklagten sowie der weiteren Konzerngesellschaften im laufenden Ermittlungsverfahren erheblich schwächen», argumentieren die ABB-Anwälte. «Eine Offenlegung der Informationen birgt somit nicht zuletzt das Risiko, dass die Beklagte von den Ermittlungsbehörden weiterverfolgt bzw. schärfer sanktioniert würde. Die Daten bzw. deren Geheimhaltung ist daher durchaus auch von kommerziellem Wert für die Beklagte.»

Darüber hinaus stehe zu befürchten, «dass die vom Kläger begehrte Auskunftserteilung die derzeit bestehenden strafprozessualen Abreden und die Kooperation zwischen der Beklagten sowie zwischen den betroffenen ABB-Konzerngesellschaften und den Ermittlungsbehörden in den jeweiligen Ermittlungsverfahren gefährdet und damit letztlich auch die hierdurch sichergestellte Verfolgungs- und Straffreiheit der Beklagten sowie der betroffenen ABB-Konzerngesellschaften beeinträchtigt würde», heisst es in dem Dokument. «Hierdurch steht nicht zuletzt zu befürchten, dass die Beklagte mit massiven wirtschaftlichen Konsequenzen bzw. Sanktionen rechnen muss.»

Auch die Staatsanwaltschaft Mannheim kennt den Schriftsatz aus Minden. Im Juli vergangenen Jahres konfrontierten die Ermittler zwei Anwälte von ABB mit den Aussagen vor dem Arbeitsgericht. Die beteuerten, dass sie den Schriftsatz nicht kennen würden, und versprachen Aufklärung.

Man habe den Schriftsatz «sehr ernst genommen und auf seine sachliche Richtigkeit hin überprüft», teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. «Dabei wurde – auch auf Grundlage der Erkenntnisse, welche durch unsere Massnahmen gewonnen wurden – festgestellt, dass der Vortrag partiell sachlich unrichtig ist.» Welche Teile richtig und welche falsch gewesen sein sollen, teilt die Behörde nicht mit.

Verfälschte Zitate, falsche Kündigungsdaten, geänderte Berichtslinien

Das Dokument aus Minden ist nicht das einzige, das an den Motiven von ABB zweifeln lässt. So präsentierte eine bekannte deutsche Strafrechtskanzlei im Auftrag von ABB die Ergebnisse der internen Untersuchung des Schweizer Konzerns vor den staatlichen Ermittlern: Im Papier mit dem Titel «Beantwortung des Auskunftsersuchens der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 20. September 2021» wird das Mail eines Beschuldigten zitiert, das ihn und einige seiner Kollegen belasten soll.

Doch der Text der Nachricht wurde im Mail verfälscht – und zwar so, dass ein Versehen unwahrscheinlich erscheint. In dem Zitat wurde ein einziger kurzer Satz aus der englischsprachigen Mail weggelassen, er lautet übersetzt: «Ich habe mit Ingo und Hermann gesprochen und sie informiert.» Nur wenn man diesen Satz kennt, weiss man, auf wen sich der dann folgende Satz bezieht: «Ich habe ihnen eine klare Richtlinie hinsichtlich der Werte gegeben, die ich mit Eskom vereinbart habe.»

In der Präsentation der ABB-Anwälte wurde nicht nur der erste Satz durch drei Punkte ersetzt, sondern auch eine Klammer mit zwei Namen hinter dem Wort «ihnen» im zweiten Satz eingefügt. Einer der genannten Nachnamen gehört jedoch nicht zu dem Beschuldigten mit dem Vornamen Hermann, stattdessen wurde der Familienname eines anderen Beschuldigten eingefügt, der damit fälschlich belastet wird.

Zudem finden sich in der Präsentation weitere Fehler wie falsche Kündigungsdaten und geänderte Berichtslinien. Die staatlichen Ermittler verliessen sich aber teils auf das, was die ABB-Anwälte ihnen vorsetzten. Zumindest findet sich das verfälschte Mail-Zitat identisch – mitsamt der Auslassung, der Klammer und enthaltener Kommafehler – in einem Zwischenbericht des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg. Bei diesem will man den Fehler mit Verweis auf noch laufende Ermittlungen nicht kommentieren.

Beschuldigter Ex-Mitarbeiter erhielt 625’000 Euro als Abfindung

Die Staatsanwaltschaft teilt mit, die «fehlerhaften Informationen in der Präsentation» seien der Behörde bekannt. Die Staatsanwaltschaft habe «die gebotenen strafprozessualen Massnahmen ergriffen, um die Richtigkeit des Vortrags zu überprüfen».

Das erscheint tatsächlich geboten. Schliesslich beruhen die Ergebnisse der internen Ermittlungen im Wesentlichen auf den Aussagen eines Ex-Mitarbeiters, der sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt hat. Seltsamerweise bekam er laut den Unterlagen trotz der angeblichen Beteiligung an der Bestechung eine Abfindung in Höhe von 625’000 Euro – deutlich mehr als andere Beschuldigte, denen gekündigt wurde.

In einer anderen Präsentation der ABB-Anwälte bei den Ermittlern heisst es, die internen Ermittler «waren nicht in der Lage, direkte Beweise für die Zahlung von Bestechungsgeldern» zu finden. Es gebe aber Anhaltspunkte.

Doch die scheinen nicht auszureichen. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen der beschuldigten Ex-ABB-Mitarbeiter wurde bereits gegen eine Geldauflage eingestellt, bestätigt die Staatsanwaltschaft. Auch ABB soll in Deutschland glimpflich davonkommen. Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Mannheim beantragt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Konzern wegen einer möglichen Verletzung von Aufsichtspflichten einzustellen – und zwar ohne Bussgeld. Theoretisch wären mehrere Millionen Euro Busse möglich.

Nun wird gegen die internen Ermittler von ABB ermittelt

Die Staatsanwaltschaft begründet den Verzicht damit, dass kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung von ABB bestünde, weil die Firma das Vergehen selbst aufgeklärt habe. Angesichts der Dokumente muss man an der Kooperationsbereitschaft aber zumindest zweifeln. Statt eines Bussgeldes soll nur der Gewinn eingezogen werden, den die deutsche ABB-Tochter mit dem Kraftwerksprojekt in Südafrika gemacht hat.

Nach Abzug der Kosten bleiben laut Staatsanwaltschaft 9,38 Millionen Gewinn übrig, die ABB zahlen soll. «In Bezug auf die ABB AG wurde ein Antrag beim Landgericht Mannheim – Wirtschaftsstrafkammer auf Einziehung des Werts von Taterträgen gestellt», bestätigt die Behörde. «Die von Ihnen genannte Höhe ist zutreffend.» Eine Entscheidung stehe noch aus.

Während das erste Verfahren gegen einen ursprünglich Korruptionsverdächtigen eingestellt wurde, wird inzwischen auch gegen die internen Ermittler von ABB ermittelt. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt bestätigt, dass sie gegen zwei ABB-Vertreter, die die Befragungen der beschuldigten Mitarbeiter durchgeführt haben, Ermittlungen wegen des Verdachts der Nötigung führt.

Sie sollen Mitarbeiter unter Druck gesetzt und ohne Unterstützung durch einen Anwalt befragt haben. Auch die Staatsanwaltschaft Zürich bestätigt, dass sie eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der falschen Beschuldigung führt.

In den USA könnte das ABB teuer zu stehen kommen

ABB liess konkrete Fragen zu den Dokumenten unbeantwortet. «ABB nimmt das Thema Kusile sehr ernst», teilt der Konzern lediglich mit. «Seit Bekanntwerden des Falles hat ABB vollumfänglich mit allen Behörden zusammengearbeitet und viel Zeit investiert und erheblichen Aufwand betrieben, um ähnliche Vorfälle zukünftig zu verhindern.» Man habe einen neuen Verhaltenskodex eingeführt und Mitarbeiter geschult. «Wir verfolgen eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber unethischem Verhalten innerhalb unseres Unternehmens.»

ABB habe mit den südafrikanischen, US-amerikanischen und Schweizer Ermittlungsbehörden «eine vollständige und endgültige Einigung» erzielt. «ABB hofft, in naher Zukunft eine endgültige Einigung mit den deutschen Behörden erzielen zu können», so das Unternehmen.

Ob die Einigung mit den US-Behörden allerdings wirklich endgültig ist, wird sich zeigen. Das dortige Justizministerium reagiert in ähnlichen Fällen empfindlich, wenn nach einer Einigung neue Erkenntnisse bekannt werden, die an der vollen Kooperation der Unternehmen zweifeln lassen.

 

In Kooperation mit der «Welt am Sonntag», Teil der Leading European Newspaper Alliance.

Source: Tagesanzeiger

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