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Verpflichtungskredit für Reservekraftwerke

BFE.  

Als Reaktion auf das erhöhte Risiko einer Energiemangellage und zur Stärkung der Energieversorgung im Winter hatte der Bundesrat 2022 verschiedene Massnahmen getroffen. Dazu gehörte unter anderem eine ergänzende Stromreserve aus Reservekraftwerken. Rechtliche Grundlage dafür ist die Winterreserveverordnung, die bis Ende 2026 befristet ist. Um die thermischen Reservekapazitäten auf Gesetzesstufe zu verankern, hat der Bundesrat am 1. März 2024 eine Revision des Stromversorgungsgesetzes ans Parlament überwiesen.

Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Um diese abzulösen, hat das Bundesamt für Energie eine Ausschreibung durchgeführt, die jedoch wegen der zu hohen offerierten Kosten nicht weiterverfolgt wurde. Stattdessen laufen derzeit Direktverhandlungen mit potenziellen Projektanten, um die Kosten und zeitliche Realisierbarkeit der Projekte zu verbessern und allfällige freihändige Vergaben vorzubereiten.

Finanzielle Ersatzzahlungen

Falls Verträge für neue Reservekraftwerke abgeschlossen werden können, müssen die nötigen Vorleistungen wie Projektierungsarbeiten oder die Bestellung von Bauteilen mit sehr langen Lieferzeiten (zum Beispiel Turbinenschaufeln) umgehend beginnen. Kommt die geplante Gesetzesrevision nicht zustande, müssten die Projekte jedoch abgebrochen werden, was finanzielle Ersatzzahlungen an die Projektanten nach sich ziehen würde. Der Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken soll dies absichern.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik, Bundesamt für Energie
Tel. +41 58 462 56 75

Quelle: BFE

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