Nuklearforum. Die Kernenergiegesetzgebung in Japan legt die maximale Laufzeit von kommerzielle Reaktoren auf 60 Jahre fest. Das Parlament hat nun einer Vorlage zugestimmt, die Ausnahmen von dieser Regelung erlaubt. Kernkraftwerke, die ihren Betrieb aus «unvorhersehbaren» Gründen unterbrechen mussten oder in Zukunft müssen, können diese Stillstände von der Gesamtlaufzeit abziehen. Zu den Gründen können Änderungen der Sicherheitsrichtlinien oder gerichtliche Verfügungen gehören. Für diese Ausnahmeregelung benötigen die Betreiber eine Genehmigung der japanischen Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit. Das Gesetz enthält zudem Massnahmen zur Verstärkung der Sicherheitskontrollen bei älteren Reaktoren
Wie das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie in einer Erklärung festhält, will die Regierung mit der Massnahme «eine stabile Stromversorgung sicherstellen und gleichzeitig die Nutzung kohlenstofffreier Stromquellen fördern». Japan hat sich verpflichtet, seine Stromversorgung bis zum Jahr 2050 CO2-frei zu machen. Der Strategieplan des Kabinetts von Premierminister Fumio Kishida zur grünen Transformation sieht vor, die Nutzung der Kernenergie in den nächsten zehn Jahren auszubauen. Er geht davon aus, dass der Anteil der Kernenergie am japanischen Energiemix im Jahr 2030 bei 20-22% liegen wird. 2021 lag dieser Anteil bei 7.2%. Vor dem Fukushima-Unfall im Jahr 2011 hatten 54 Kernkraftwerke rund 30% des Stroms geliefert, danach wurden alle zur Überprüfung der Sicherheit abgeschaltet. 27 Werke haben seither Anträge zum Wiederanfahren eingereicht. 17 haben die Sicherheitsprüfungen bestanden und zehn davon den Betrieb wieder aufgenommen