BFE.
Am 19. März 2024 ist die Eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» zustande gekommen. Sie will in der Bundesverfassung festhalten, dass die Stromversorgung jederzeit sichergestellt sein muss und der Bund die dafür nötigen Verantwortlichkeiten festlegt. Weiter sollen alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sein. Eine Annahme der Initiative würde eine neue Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen und die Aufhebung des seit dem 1. Januar 2018 geltenden Verbots der Erstellung neuer Kernkraftwerke bedeuten.
Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Gründe dargelegt, weshalb er die Initiative ablehnt und ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen will. Die entsprechenden Anpassungen im Kernenergiegesetz (KEG) sind Gegenstand der Vernehmlassung.
Inhalt des indirekten Gegenvorschlags
Die beiden Bestimmungen zum Rahmenbewilligungsverbot für neue Kernkraftwerke und für Änderungen bestehender Kernkraftwerke sollen ersatzlos aufgehoben werden. Damit dürfen in Zukunft grundsätzlich wieder neue Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke erteilt werden. Ziel ist, die schweizerische Energiepolitik unter Einbezug der Kernenergie technologieoffen auszugestalten und so eine Rückversicherung in der Stromversorgung zu schaffen, falls die erneuerbaren Energien nicht im gewünschten Mass ausgebaut werden können, es zu wenig Fortschritte bei der saisonalen Speicherung von Strom gibt und keine zusätzlichen klimaschonenden Alternativen für die Stromproduktion zur Verfügung stehen.
Ausbau der erneuerbaren Energien hat weiterhin erste Priorität
Die inländische Stromproduktion muss ausgebaut werden, denn der Stromverbrauch wird in den nächsten Jahren durch die beschleunigte Dekarbonisierung zugunsten des Netto-Null-Ziels bis 2050 und das Bevölkerungswachstum stark ansteigen. Seit der Einführung des Rahmenbewilligungsverbots für neue Kernkraftwerke im Jahr 2018 haben sich die geopolitischen und versorgungstechnischen Rahmenbedingungen durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine verändert: Die europaweit drohende Strommangellage 2022/23 hat gezeigt, dass die Abhängigkeit der Schweiz von Stromimporten im Winter ein Risiko darstellt.
Für den Bundesrat hat der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Nutzung der Effizienzpotenziale bei Gebäuden, Prozessen, Anlagen, Geräten und im Verkehr weiterhin erste Priorität. Mit der Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sowie des Klima- und Innovationsgesetzes unterstützt die Stimmbevölkerung diesen Weg.
Die Aufhebung des Neubauverbots schafft den Vorteil, dass die Schweiz künftig auf die klimaschonende Option Kernenergie zurückgreifen kann, falls die erneuerbare Produktion zur Deckung ihres Strombedarfs nicht ausreichen sollte. Aktuell bestehen keine Projekte bezüglich Neubauten von konkreten Kernkraftwerken, deshalb stellen sich zu diesem Zeitpunkt keine projektspezifischen Fragestellungen, wie diejenige der Finanzierung oder der Realisierungsdauer.
Adresse für Rückfragen
Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik, Bundesamt für Energie. Tel. +41 58 462 56 75