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Gas-Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien geht in die Vernehmlassung

BFE.   Derzeit ist die Gasversorgung der Schweiz gewährleistet. Im Fall einer schweren Mangellage ergreift der Bundesrat Massnahmen, um die Gasversorgung auf reduziertem Niveau aufrechtzuerhalten. Mit dem Anschluss an das Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland und Italien gibt es ein weiteres Instrument zur Sicherstellung der Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden. Dazu gehören beispielsweise private Haushalte, Spitäler oder Notdienste.

Mit dem Abkommen kann die Schweiz die beiden Staaten um Solidarität zur Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden ersuchen. Im Gegenzug kann auch die Schweiz im Notfall um Solidarität angefragt werden. Die drei Staaten garantieren zudem, die bestehenden Transportkapazitäten in ihren Netzen nicht einzuschränken.

Diese Massnahme kommt erst im Fall einer schweren Mangellage und nach Ergreifung sämtlicher im Inland möglichen Massnahmen zum Einsatz. Alle vorgesehenen Bewirtschaftungsmassnahmen wie die Umschaltung der Zweistoffanlagen, Verbote und Verwendungseinschränkungen sowie Kontingentierung müssen bereits ausgeschöpft sein. Bei ausreichender Versorgung mit Gas hat das Abkommen keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Kantone oder die Gesellschaft.

Zwei Verpflichtungskredite

Wird ein Staat um Solidarität angefragt, kann die Industrie des angefragten Staates in einem ersten Schritt freiwillig Gaslieferungen anbieten. Reichen diese zur Versorgung der geschützten Kundinnen und Kunden nicht aus, müssen hoheitliche Massnahmen ergriffen werden. Dies bedeutet, dass der Verbrauch der nicht geschützten Kundinnen und Kunden staatlich verordnet gegen Entschädigung reduziert werden muss.

Damit Solidaritätsleistungen in einem Notfall effektiv in Anspruch genommen werden können, sind zwei Verpflichtungskredite notwendig. Der erste Kredit über 300 Millionen Franken wird für eine Staatsgarantie benötigt. Der Bund könnte damit den Kauf von Gas im Rahmen von freiwilligen Solidaritätsmassnahmen absichern. Der zweite Kredit dient vor allem der Bezahlung der Entschädigung, die der Bund für hoheitliche Massnahmen, die in Deutschland oder Italien zugunsten der Schweiz ergriffen würden, leisten müsste. Er beträgt 1 Milliarde Franken.

Behandlung in der Herbstsession möglich

Die Vernehmlassung zum Genehmigungsbeschluss und den Verpflichtungskrediten dauert bis zum 17. Juni 2024. Dem Parlament sollten das Abkommen und die Verpflichtungskredite bis zur Herbstsession 2024 unterbreitet werden. Das Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum. Für die Versorgungssicherheit mit Gas ist es wichtig, dass das Solidaritätsabkommen möglichst rasch anwendbar ist.


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Quelle: BFE

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