BFE.
Energieförderungsverordnung (EnFV)
Neu wird auch für Biogasanlagen ein Höchstbetrag für Investitionsbeiträge festgelegt, wie dies heute bereits für Holzkraftwerke, Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sowie Klärgas- und Deponiegasanlagen der Fall ist. Zudem werden die Höchstbeiträge bei den Holzkraftwerken heruntergesetzt.
Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Der Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung soll gestärkt werden. Für die wichtigsten Stromversorgungsunternehmen (Netzbetreiber, Stromproduzenten, Dienstleister) wird deshalb ein Minimalstandard im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien für verbindlich erklärt. Dadurch sollen sie sich besser gegen Cyberangriffe schützen können.
Kernenergieverordnung (KEV)
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) wird beauftragt, die Anforderungen an den Nachweis der Langzeitsicherheit von geologischen Tiefenlagern in seinen Richtlinien zu regeln. Damit wird in der Verordnung die bestehende Praxis des ENSI nachvollzogen: In seiner bestehenden Richtlinie ENSI-G03 regelt das ENSI neben den Auslegungsgrundsätzen für geologische Tiefenlager bereits auch die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis.
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Neben den bisher befugten Fachpersonen dürfen neu auch Montage-Elektriker Installationsarbeiten ohne Installationsbewilligung in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen vornehmen.
Adresse für Rückfragen
Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE, +41 58 462 56 75